Endnutzter Lizenzvereinbarung

Das Programm AdRem NetCrunch (der NetCrunch Server sowie die NetCrunch Konsole) zusammen mit der vorliegenden Lizenz (im Weiteren Software genannt) steht im Eigentum der Firma AdRem Software beziehungsweise des autorisierten Lizenzgebers und wird durch das Urheberrecht geschützt.

Lizenzbestimmungen

Die Firma AdRem Software gewährt Ihnen das Nutzungsrecht an der Software unter der Bedingung, dass Sie alle Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrags akzeptieren. Der Lizenzvertrag zur Nutzung der Software umfasst die vom Nutzer gekauften: Lizenz des Programms NetCrunch (Program license) und Fernzugriffslizenz (Remote Access license).

Der Software-Benutzer muss der Eigentümer des Computernetzwerks sein, das von der Software überwacht wird. Die Lizenz berechtigt Sie nicht, die Software zu nutzen, um eine Diensteleistung an ein anderes Unternehmen zu erbringen. Der Lizenzbenutzer kann die Verwaltung / Überwachung des Netzwerks mit der Software an ein externes Unternehmen mit der schriftlichen Zustimmung von AdRem Software auslagern. Die oben genannte Zustimmung zur Nutzung von Software durch ein externes Unternehmen überträgt weder die Lizenz an dieses Unternehmen, noch berechtigt es, die Lizenz in jedem anderen Fall zu nutzen.

Wenn die Software Ihnen unter der Lizenz NFR (Nicht für Wiederverkauf) zur Verfügung gestellt wird, darf sie nur für Demonstration und Prüfung verwendet werden. Software unter NFR-Lizenz ist von Update-, Upgrade- oder Crossgrade-Angeboten ausgenommen und kann nicht mit Gutscheinen oder Coupons gekauft oder ausgetauscht werden.

Wenn Ihnen die Software als Testversion zur Verfügung gestellt wird, darf sie nur zu Demonstrations-, Test- und Evaluationszwecken verwendet werden. Testversionen dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden und dürfen nicht weiterverkauft oder übertragen werden.

Wenn der Vertragsanhang es nicht anders bestimmt, ergeben sich aus dem Lizenzvertrag folgende Rechte und Pflichten für den Softwarebenutzer:

Der Benutzer darf:

(i) das Programm NetCrunch Server ausschließlich auf einer Monitoringsstation installieren. Wenn Sie über eine Corporate-Lizenz verfügen, können Sie NetCrunch Server auf der Anzahl der Überwachungsstationen verwenden, die nicht größer ist als in der vom Benutzer erworbenen Corporate-Lizenz angegeben,

(ii) die NetCrunch Konsole auf beliebiger Zahl von Computern installieren,

(iii) die NetCrunch Konsole auf so vielen Computern benutzen, wie es in der vom Benutzer gekauften Zugangslizenz bestimmt ist,

(iv) die Softwarelizenz als Ganzes auf eine andere Person bzw. auf einen anderen Träger übertragen. Jedoch unter der Bedingung, dass er sich keine Kopien von dieser Software zurücklässt und der Firma AdRem Software eine schriftliche Erklärung des neuen Lizenznehmers vorlegt, in der die Vertragsbedingungen von dem neuen Benutzer akzeptiert werden.

Der Benutzer darf nicht:

(i) die Elemente der Software übergeben, ausleihen oder verpachten,

(ii) dekompilieren, deassmblieren, zurückkonstruieren, Versuche zur Entdeckung des Quellcodes sowie zur Schaffung von einem der Software ableitbaren Produkt unternehmen,

(iii) nach Erhalt der Aktualisierung die frühere Softwareversion benutzen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist der Fall, wenn die frühere Softwareversion, zu der er bereits eine Aktualisierung bekommen hat, als Schenkung einer von dem Benutzer ausgewählten karitativen Organisation übergeben wird. Eine unerlässliche Anforderung zur Anerkennung der beschriebenen Schenkung ist die Beibringung der Firma AdRem Software einer schriftlichen Erklärung des Begünstigten, dass er der Endbenutzer der Software ist. Sonst muss die frühere Version gelöscht werden.

Technische Hilfe

Der Unterstützungsumfang für den Softwarebenutzer, der den Professionellen Servicevertrag besitzt, umfasst:

(i) technische Hilfe im Rahmen der aktuellen Softwareversion,

(ii) technische Hilfe (verwirklicht als telefonischer bzw. E-Mail - Kontakt) in der Laufzeit des Servicevertrags,

(iii) laufende Aktualisierungen, die in der Laufzeit des Servicevertrags von der Firma AdRem zur Verfügung gestellt werden

Die Firma AdRem Software wird jeweils versuchen, auf Ihre Bitten um technische Hilfe hinsichtlich der Software einzugehen. Die Firma AdRem Software vorbehält sich jedoch das Recht auf Erbringung dieser Dienstleistung gemäß der vorhandenen Kapazitäten und Möglichkeiten. Insbesondere kann die Firma AdRem Software nicht immer jede Lösung des im Rahmen der technischen Hilfe angemeldeten Problems garantieren.

Die Firma AdRem Software unterstützt die Softwarebenutzer nur dann, wenn die Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrags und mit Operationssystemen, für die die Software entwickelt wurde, benutzt wird.

Einschränkung der Haftung:

AdRem Software garantiert nicht, dass die Software die Anforderungen des Benutzers erfüllt, dass ihr Funktionieren nicht unterbrochen wird oder dass die Software fehlerfrei ist. Die Firma AdRem Software trägt auf keinen Fall die Verantwortung für Schäden, darunter auch für die entstandenen Verluste und verlorenen Gewinne oder für andere zufällige oder sich als Konsequenz ergebene Schäden, die entstanden sind, weil die Software gebraucht wurde oder nicht gebraucht werden konnte, auch wenn die Firma AdRem Software bzw. ihr autorisierter Vertreter über die Möglichkeit, dass solche Schäden entstehen können, informiert wurde.

In Staaten, deren Gesetzgebung einen Ausschluss oder eine Begrenzung der Verantwortung in diesem Umfang nicht zulässt, wird die Verantwortung der Firma AdRem in dem nach den Gesetzen dieses Staates maximal zulässigen Umfang begrenzt oder ausgeschlossen.

DIE SOFTWARE IST WEDER FÜR DEN GEBRAUCH NOCH FÜR DEN VERTRIEB MIT GERÄTEN ZUR ONLINE-STEUERUNG IN GEFÄHRLICHER UMGEBUNG, DIE EIN ZUVERLÄSSIGES ARBEITEN ERFORDERN - WIE DIE BEDIENUNG VON NUKLEARANLAGEN, FLUGZEUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- UND KONTROLLSYSTEME, UNMITTELBAR LEBENS- UND GESUNDHEITSERHALTENDE GERÄTE, RÜSTUNGSSYSTEME ODER ANDERE NUTZUNGEN, IN DENEN EINE SOFTWARE-STÖRUNG UNMITTELBAR ZUM TOD ODER ZU EINER KÖRPERVERLETZUNG FÜHREN KANN ODER DIE ENTSTEHUNG VON PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN BEWIRKEN KANN - ENTWORFEN, ERSTELLT ODER VORGESEHEN.

Vertragsstrafen

Für die Verletzung der Benutzerpflichten, die sich aus dem Lizenzvertrag ergeben, ist die Firma AdRem Software zur Anrechnung einer Vertragsstrafe in Höhe des Wertes der gekauften Lizenz berechtigt. Der Benutzer ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen einen solchen Betrag zu bezahlen und sofort weitere Verletzungen zu unterlassen. Sollte die Vertragsstrafe nicht termingemäß bezahlt werden, hat die Firma AdRem Software das Recht, die Zinsen von dem Betrag anzurechnen. Die Vertragsstrafe schließt das Recht der Firma AdRem Software nicht aus, die Entschädigung gemäß allgemeinen Regeln geltend zu machen, in dem Teil, der die Höhe der Vertragsstrafe überträgt und hat auch keinen Einfluss auf eventuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Lizenzverletzungen, sofern die Rechtsbestimmungen solche Verantwortlichkeiten vorsehen.

Allgemeine Anmerkungen

Die oberen Beschlüsse beschränken nicht und schließen andere Berechtigungen nicht aus, die dem Benutzer von der Firma AdRem Software gewährt werden können. Der vorliegende Vertrag kann ausschließlich durch einen Lizenzanhang oder ein von der Firma AdRem Software und dem Benutzer bestätigtes Dokument verändert werden. Sofern irgendwelche Bestimmung des vorliegenden Vertrags rechtswidrig, ungültig oder unmöglich zur Durchsetzung sein sollte, wird sie als aus dem Vertrag ausgeschlossen gelten und wird keinen Einfluss auf Gültigkeit oder Ausführung anderer Bestimmungen haben. Bei weiteren Fragen zum vorliegenden Vertrag, bitten wir um Kontakt unter: sales@adremsoft.com